Energieberatung als wesentlicher Teil für die energieeffiziente Gebäudeplanung.

Gute Energieberatung gibt es nicht von der Stange.

Mehr Komfort, weniger Energieverbrauch und dauerhafter Werterhalt - das sind wichtige Gründe, die für die energetische Sanierung eines Gebäudes sprechen. Eine sinnvolle Energieberatung gibt es jedoch nicht von der Stange. Schließlich soll die Planung auf das Gebäude und die Wünsche des Hausbesitzers zugeschnitten sein. Energieberatung ist also viel mehr, als nur das Abarbeiten von Förderkriterien und Formularen. Fakt ist auch: ohne Energieberatung kein Förderungsantrag. Die Förderung muss in jedem Fall vor Beginn des Bauvorhabens beantragt werden.

Wer ist ein Energieberater?

Energieberater für Gebäude sind z. B. qualifizierte Bauingenieure, Fachhandwerker oder Architekten, die Bauherren und Gebäudebesitzer beraten, wie der Energiebedarf im Gebäude durch geeignete Maßnahmen effizient reduziert werden kann. Der Beruf des Energieberaters ist allerdings nicht geschützt, was die Suche und Auswahl des Beraters nicht einfach macht. Voraussetzung für eine gute Beratung ist eine qualifizierte, gewerkeübergreifende und geprüfte Ausbildung nach hochwertigen und unabhängigen Standards. Zahlreiche Förderprogramme vom Bund und den Ländern - beispielsweise die des BAFA (Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) oder der KfW Bankengruppe - machen zur Bedingung, dass der Energieberater in der Energieeffizienz-Experten Liste eingetragen ist. Die Energieeffizienz-Experten-Liste wird von der dena (Deutschen Energie-Agentur) betreut. Ohne echten Qualifikationsnachweis ist die Kompentenz der Energieberatung in Frage zu stellen. Ob bei einem Neubau oder einer Sanierung ein Energieausweis ausgestellt oder eine Energieberatung durchgeführt werden soll, es lohnt sich, einen qualifizierten Energieberater einzubeziehen.

Förderung - viele Wege, ein Ziel.

Wegweiser durch die Vielzahl der Förderprogramme in Deutschland bietet z. B. das Portal foerderdata.de

Auch die Energieberatung selbst kann mit staatlicher Förderung finanziert werden. Will der Hausbesitzer Fördergelder beantragen, sind jedoch bestimmte Qualifikationen des Energieberaters erforderlich. Weitere Informationen finden Sie in der Energie-Experten-Liste

Steuerbonus sowie höhere Tilgungs- und Investitionszuschüsse.

Alternativ zu den Fördersätzen der KfW können Hausbesitzer Einzelmaßnahmen und Komplettsanierungen von der Steuer absetzen. Auch die Energieberatung selbst kann mit staatlicher Förderung finanziert werden - z. B. über Zuschüsse für die Vor-Ort-Beratung oder für eine Baubegleitung. Allerdings muss sich der Hauseigentümer zwischen Steuervorteilen oder KfW-Förderung entscheiden. Eine Kombination beider Förderungen ist nicht möglich. Weitere Informationen: Förderung energetischer Bau- und Sanierungsmaßnahmen

Zuschüsse für die Baubegleitung.

Hausbesitzer, die Wohnraum energetisch sanieren oder neu bauen und eine Fachplanung und qualifizierte Baubegleitung durch einen externen, unabhängigen Sachverständigen durchführen lassen, werden von der KfW gefördert. Der KfW-Zuschuss kann mit der Vor-Ort-Beratung des BAFA kombiniert werden. Informationen der KfW über den Zuschuss für die Baubegleitung und eine Liste der förderfähigen Leistungen.

Für den Energieausweis gibt es keine direkte staatliche Förderung. Die Kosten für den Energieausweis entstehen nicht laufend und darum gelten sie nicht als Betriebskosten, die an Mieter weiterberechnet werden können. Weitere Informationen zum Energieausweis bietet das Portal zukunft-haus.info

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