ÜGPU Qualitätszeichen
EuGH Urteil, CE-Kennzeichnung, freiwillige Produktprüfung und Zertifizierung
Produktqualität ist am Bau wichtig. Qualitätssicherung steht für Verlässlichkeit und Vertrauen. Wer heute baut oder saniert, erwartet nicht nur eine gute Planung und Bauausführung von qualifizierten Fachleuten sondern auch die Verwendung von leistungsfähigen und gesundheitsverträglichen Baustoffen, deren Leistungsversprechen nachgewiesen ist. Strenge Qualitätssicherung schafft die Grundlage für das Vertrauen in hochwertige PU-Dämmstoffe
Technische Normen und gesetzliche Vorschriften bestimmen die Qualitätsanforderungen von Dämmstoffen. Aber auch die Erwartungen der Bauherren sowie der am Bau beteiligten Fachleute wie Architekten, Planer, Energieberater und Fachhandwerker beeinflussen die Qualitätsentwicklung der Dämmprodukte. Die Qualität eines Dämmstoffes ergibt sich aus seinem Leistungsniveau und der Sicherheit, dass die ausgewiesenen Produkteigenschaften auch die erforderliche Leistung haben.
Wärmedämmstoffe benötigen bestimmte Eigenschaften, um die Funktionen des Wärme- und Feuchteschutzes optimal zu erfüllen. Eine konstante und strenge Qualitätssicherung durch unabhängige Stellen sorgt dafür, dass angegebene Eigenschaften und Werte zuverlässig und "verbrieft" eingehalten werden.
Diese Dämmstoffeigenschaften werden im Rahmen der Qualitätssicherung geprüft.
Wichtig: Die Atmungsaktivität von Dämmstoffen ist keine physikalische Messgröße, denn Baustoffe „atmen“ nicht. Die hygienisch notwendige Luftwechselrate in einem Raum kann nur durch gezielte Lüftung erfolgen.
Die Europäische Bauproduktenverordnung – kurz: BauPVO – regelt die Bedingungen, wie ein Bauprodukt auf den Markt gebracht und verwendet wird und wie der Inhalt einer Leistungserklärung (technischen Produkteigenschaften) aussieht. Die Leistungserklärung für einen Dämmstoff wird entweder auf Basis einer harmonisierten europäischen Norm oder einer Europäisch Technischen Bewertung erstellt. Die Verwendung der Dämmstoffe und deren Einbau in Gebäude werden nicht durch die BauPVO, sondern in Deutschland durch die Landesbauordnungen LBO geregelt.
Kennzeichnet ein Hersteller seine Dämmprodukte mit dem gesetzlich vorgeschriebenen CE-Zeichen, muss er für die Produkte auch eine Leistungserklärung erstellen und die Verantwortung für die erklärte Leistung der Dämmprodukte und die Einhaltung aller geltenden Anforderungen der BauPVO übernehmen.
Das freiwillige Zertifizierungsprogramm für PU-Dämmstoffe stellt sicher, dass die hohe Qualität der Dämmprodukte durch die werkseigene Produktionskontrolle in Verbindung mit regelmäßigen Produktprüfungen und -zertifizierungen durch unabhängige Stellen überwacht wird. Fachleute und Bauherren können sich also auch in Zukunft auf die Qualitätssicherung von PU-Dämmstoffen voll und ganz verlassen.