Neben der CE-Kennzeichnung ist die Zertifizierung mit dem Q-Zeichen relevant.

Zertifizierte PU-Dämmstoffe stehen für hohe Dämmleistung und gesicherte Produktqualität.

Werden die Dämmstoffe auf die Baustelle geliefert, sind sie mit einem Etikett gekennzeichnet. Die CE-Kennzeichnung für Dämmprodukte im Hochbau signalisiert, dass der Hersteller für das betreffende Produkt eine Leistungserklärung erstellt hat und die Verantwortung für die erklärte Produktleistung und die Einhaltung aller geltenden Anforderungen der Europäischen Bauproduktenverordnung BauPVO übernimmt. Die CE-Kennzeichnung ist gesetzlich vorgeschrieben.

Das ÜGPU Qualitätszeichen - auch Q-Zeichen genannt - signalisiert, dass das PU-Dämmprodukt nicht nur die technischen und gesetzlichen Mindestanforderungen erfüllt. Die werkseigene Produktionskontrolle und die regelmäßige Prüfung und Zertifizierung der Dämmstoffeigenschaften werden auf freiwilliger Basis durch unabhängige Stellen qualitätsüberwacht.

Der Europäische Gerichtshof EuGH hat mit seinem Urteil vom 16. Oktober 2014 die Doppelkennzeichnung von Bauprodukten für rechtswidrig erklärt. Das deutsche Bauordnungsrecht, d. h. die Technischen Baubestimmungen wurden entsprechend angepasst. Die Bauregellisten wurden durch eine Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) ersetzt.

  • Die bauaufsichtlichen Anwendungszulassungen für Dämmstoffe Z-23.15-xxxx haben keine Rechtsgrundlage mehr, wenn die geänderten Landesbauordnungen (LBO) in Kraft getreten sind. Damit entfällt die Verpflichtung zur bauaufsichtlichen Überwachung.
  • Die bauaufsichtlichen Bauartzulassungen (Systemzulassungen) wie z. B. für das Wärmedämm-Verbundsystem (WDVS) bleiben bis zur Veröffentlichung der harmonisierten Normen bestehen.
  • Die Angabe des Bemessungswerts der Wärmeleitfähigkeit auf dem Etikett ist nicht mehr vorgeschrieben. Im Rahmen der CE-Kennzeichnung wird nur die Angabe des Nennwerts der Wärmeleitfähigkeit (λD) gefordert. Wichtig: Nach wie vor dürfen für den Wärmeschutznachweis entsprechend dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) nur die Bemessungswerte der Wärmeleitfähigkeit verwendet werden. Der europäische Nennwert (λD) erhält einen Zuschlag, der mit Hilfe der Norm DIN 4108-4:2017 berechnet wird.
  • Die Angabe des Brandverhaltens richtet sich nach der Norm DIN EN 13501-1 mit der entsprechenden europäischen Brandklasse. Die bisherigen Baustoffklassen B2 und B1 sind nicht mehr maßgebend.

Weitere Informationen sind auf der Internetseite der IS-ARGEBAU Informationssystem der Bauministerkonferenz veröffentlicht: Mustervorschriften und Mustererlasse

Die freiwillige Zertifizierung für PU-Dämmprodukte - das Höchstmaß an verlässlicher Produktqualität für Dämmstoffe.

Die ÜGPU hat in Zusammenarbeit mit dem Forschungsinstitut für Wärmeschutz FIW München ein freiwilliges Zertifizierungsprogramm für PU-Dämmstoffe entwickelt. Werksmäßig hergestellte Dämmprodukte aus Polyurethan-Hartschaum (PU) nach DIN EN 13165 dürfen nur dann das Q-Zeichen tragen, wenn sie nach diesem Zertifizierungssystem durch eine unabhängige Stelle überwacht und zertifiziert werden.

Übersicht: Zertifizierte PU-Dämmprodukte mit dem Q-Zeichen der ÜGPU

Die Dämmstoffeigenschaften dieser PU-Dämmstoffprodukte werden freiwillig durch unabhängige, akkreditierte Prüf- und Zertifizierungsstellen überwacht. Bei regelmäßigen Inspektionen werden die werkseigene Produktionskontrolle und qualitätsrelevanten Einrichtungen, der Produktionsprozess und Dokumentationen im Herstellwerk auditiert. Sie sind nach DIN EN ISO/ICE 17067 zertifiziert und tragen das Q-Zeichen (Qualitätszeichen) der ÜGPU.

FIW Liste zertifizierte PU-Produkte mit Q-Zeichen (141 KB)

Wie sieht die Prüfung und Zertifizierung der PU Dämmprodukte mit Q-Zeichen aus?

  • Das freiwillige Zertifizierungsprogramm erfüllt die Anforderungen an eine Typ 5 – Produkt-Zertifizierung nach DIN EN ISO/ICE 17067. Es ist als Produktzertifizierung zu verstehen, bei der für jeden Produkttyp alle zertifizierten Eigenschaften an einer entnommenen Produktprobe geprüft und erfüllen werden müssen.
  • Die Überwachung umfasst ein Erstaudit (bei Erstzertifizierung des Werkes) und Regelaudits (laufende Zertifizierung), die eine jährliche Überprüfung der werkseigenen Produktionskontrolle beinhalten. Die Dämmstoffproben werden zweimal im Jahr entnommen.
  • Bei Erst- und Regelprüfungen werden die entnommenen Dämmstoffproben im Labor eines Prüfinstituts hinsichtlich aller zertifizierten Eigenschaften untersucht.
  • Bei regelmäßigen Inspektionen werden die werkseigene Produktionskontrolle und qualitätsrelevanten Einrichtungen, der Produktionsprozess und Dokumentationen im Herstellwerk auditiert.
  • Das Audit der werkseigenen Produktionskontrolle und die Stichprobenentnahme der Dämmstoffproben erfolgt durch unabhängige, akkreditierte Zertifizierungsstellen. Die Auditierung erfolgt nach EN 13165 (Produktnorm für Wärmedämmstoffe aus PU), sowie nach EN 13172 (Norm zur Konformitätsbewertung von Wärmedämmstoffen).
  • Die Zertifizierungsstelle für die Anwendung dieses Zertifizierungsprogramms ist die für freiwillige Zertifizierungsprogramme nach EN ISO/IEC 17065 akkreditierte Zertifizierungsstelle des FIW München.
  • Auf Basis der bestandenen Regelprüfungen und der Inspektionen des Herstellwerks erstellt die Zertifizierungsstelle im FIW München ein Technisches Zertifikat und eine Anwendungsbescheinigung.
  • Nachdem das produktbezogene Zertifikat vorliegt, vergibt die ÜGPU das Q-Zeichen (ÜGPU-Qualitätszeichen).
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