In bestimmten Fällen (insbesondere bei den Gebäudeklassen 4 und 5) sollen Dächer auch bei einer Brandeinwirkung von innen, z. B. infolge eines Zimmerbrandes, die Brandweiterleitung behindern. In diesem Fall müssen die Dachkonstruktionen als raumabschließende Bauteile feuerhemmend sein. Das heißt, dass der Dachaufbau die Anforderungen an die Feuerwiderstandsklasse REI 30 (feuerhemmend) nach DIN EN 13501-2 oder der Feuerwiderstandsklasse F 30 nach DIN 4102-2 erfüllen muss. Entsprechende Nachweise enthält die neu aufgelegte IVPU Planungshilfe „REI 30 Steildächer mit PU-Aufsparrendämmung“. Das allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnis P-MPA-E-04-025 für Dachkonstruktionen der Feuerwiderstandsklasse REI 30 und der Klassifizierungsbericht Nr. 316052507-A nach DIN EN 13501-2 gelten für fast alle Steildachaufbauten mit PU-Dämmung. Die Planungshilfe steht auf der Website https://daemmt-besser.de/bauen-und-sanieren/brandschutz zum Download zur Verfügung.

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