Ü-Zeichen für Bauprodukte und Dämmstoffe fällt weg. Freiwillige Zertifizierung von PU-Dämmstoffen bietet verlässliche Qualität und Sicherheit.

In seinem Urteil vom 16. Oktober 2014 hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass die doppelte Kennzeichnung von Bauprodukten mit CE und Ü-Zeichen gegen europäisches Recht verstößt. Die Bundesrepublik hat angekündigt, Konsequenzen aus diesem Urteil zu ziehen und das deutsche Bauordnungsrecht innerhalb von zwei Jahren anzupassen. Daher wird das Ü-Zeichen für harmonisierte Dämmstoffe ab dem 16. Oktober 2016 entfallen.

Was das Urteil für Dämmstoffhersteller, Planer und Verwender bedeutet
Bisher konnten sich Architekten, Planer und Verwender darauf verlassen, dass Dämmstoffe mit Ü-Zeichen für die Anwendung im Hochbau geeignet sind und regelmäßig durch unabhängige Institute überwacht werden. Das ist künftig nicht mehr selbstverständlich. Hersteller deklarieren nun die wesentlichen Eigenschaften ihrer Produkte nur noch in eigener Verantwortung und bringen das CE-Zeichen selbst an.

Freiwillige Güteüberwachung und Zertifizierung von PU-Dämmstoffen
Hersteller von Dämmstoffen aus Polyurethan-Hartschaum (PU) in der ÜGPU haben entschieden, ihre Produkte auch zukünftig durch unabhängige Stellen überwachen und zertifizieren zu lassen.

Das ÜGPU Whitepaper "Aus Ü wird Q" informiert über das freiwillige Zertifizierungsverfahren, die Kennzeichnung und den Unterschied zwischen Nenn- und Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit.

Whitepaper "Aus Ü wird Q" (PDF 1,2 MB)

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