Was man über die Zusammenhänge von Emissionen, Raumluftqualität und Schadstoffen wissen sollte.

Für eine gute Raumluftqualität: Anforderungen an die gesundheitliche Bewertung von Bauprodukten und Einrichtungsgegenständen

Einrichtungsgegenstände und Bauprodukte nehmen Einfluss auf die Raumluftqualität. Sie können in einem Gebäude die Gesundheit der Bewohner beeinträchtigen und müssen deshalb Anforderungen an den Gesundheitsschutz erfüllen. Es dürfen nur Produkte verwendet werden, die den Landesbauordnungen und der Europäischen Bauproduktenverordnung (BauPVO) entsprechen. Gesundheitliche Risiken von Inhaltsstoffen, die in den Innenraum abgegeben werden, müssen bewertet werden. Der Rat von Sachverständigen für Umweltfragen definiert „Innenräume“ als Wohnungen mit z. B. Wohn-, Schlaf-, Sport- und Kellerräumen, Küchen und Badezimmern. Auch Aufenthaltsräume in Gebäuden, die nicht dem Geltungsbereich der Gefahrenstoffverordnung unterliegen, gehören dazu.

 

Richtwert-Kategorien für Schadstoffe

Auch für die Raumluftqualität gibt es verbindliche Leitlinien, die zu beachten sind. Wichtig sind Vorgaben, sogenannte Richtwertableitungen, die festlegen, ab welcher Konzentration ein Stoff in der Raumluft „schädlich“ ist.

Zwei Richtwert-Kategorien sind für die Qualität der Innenraumluft ausschlaggebend: Richtwert I (RW I) beschreibt die Konzentration eines Stoffes in der Raumluft, bei der im Rahmen einer Einzelstoffbetrachtung keine gesundheitliche Beeinträchtigung zu erwarten ist, wenn ein Mensch diesem Stoff lebenslang ausgesetzt ist. Liegen die Konzentrationen in der Innenraumluft oberhalb des Richtwertes II (RW II), der sich auf die Wirkung eines Stoffes bezieht, sinkt die Raumluftqualität und gesundheitliche Gefahren für empfindliche Personen sind nicht mehr auszuschließen, wenn sie sich in diesen Räumen ständig aufhalten. Hier besteht unverzüglicher Handlungsbedarf, um die Stoffkonzentration, der die Bewohner ausgesetzt sind, zu verringern. 

Im Konzentrationsbereich zwischen den Richtwert-Kategorien RW I und RW II sollte der Innenraum zunächst verstärkt gelüftet und gereinigt werden. Wenn der Richtwert RW I jedoch weiterhin überschritten wird, müssen in einem zweiten Schritt technische oder bauliche Maßnahmen und ein verändertes Nutzerverhalten erfolgen. Stoffbezogene Richtwerte der Kategorien I und II werden vom Umweltbundesamt veröffentlicht und regelmäßig aktualisiert.

Objektiv und transparent: Bewertungskriterien des AgBB

Die Angaben und die Kennzeichnung der Inhaltsstoffe von Bauprodukten und deren Emissionsverhalten sind nach wie vor unübersichtlich. Um Emissionen von Stoffen aus Bauprodukten soweit wie möglich zu beschränken, ist es wichtig, emissions- und schadstoffarme Bauprodukte zu verwenden. Aber was bedeutet dies genau? Um diese Frage zu beantworten, muss es objektive und transparente gesundheitliche Bewertungskriterien geben.

Nur so ist es möglich, eine verlässliche Produktauswahl zu treffen. Dieser Frage widmet sich in Deutschland der Ausschuss zur gesundheitlichen Bewertung von Bauprodukten (AgBB). Er hat ein Verfahren entwickelt, um die gesundheitliche Einstufung von Bauprodukten und Dämmstoffen einheitlich und objektiv zu bewerten. Das AgBB-Bewertungsschema wird in seinen überarbeiteten Neufassungen vom Umweltbundesamt veröffentlicht.

Dämmstoffe aus Polyurethan-Hartschaum (PU-Hartschaum), die das Umweltzeichen "pure life" tragen, erfüllen strenge Anforderungen hinsichtlich der Freisetzung flüchtiger Stoffe (VOC und Formaldehyd), sowie in Bezug auf ihre Inhaltsstoffe. Die "pure life"-Kriterien erfüllen zudem die stofflichen Anforderungen an Schadstoffvermeidung in Dämmstoffen des Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG).
Bericht des Fraunhofer IBP: Konformität von werkseitig hergestellten PU-Dämmstoffplatten mit dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude QNG

Stoffliche Anforderungen von "pure life":

  • KMR-Stoffe: Bei der PU-Dämmstoffproduktion sind krebserzeugende, fruchtbarkeitsgefährdende, entwicklungsschädigende oder keimzellmutagene Stoffe gemäß einschlägiger Gefahrenstoffeinstufung ausgeschlossen.
  • Weichmacher: PU-Dämmstoffen dürfen bei der Produktion keine weichmachenden Substanzen aus der Klasse der Phthalate zugesetzt werden. Als Verunreinigungen dürfen nicht mehr als 0,1 Masse% im Produkt enthalten sein.
  • Halogenierte Treibmittel: Bei Herstellung der PU-Dämmstoffe dürfen keine halogenierte Treibmittel wie HFKW eingesetzt werden.
  • Flammschutzmittel: Flammschutzmittel wie HBCD oder TCEP sind bei der Herstellung der PU-Dämmstoffe ausgeschlossen.
  • Chlorierte Paraffine (ab C10) dürfen bei der Herstellung der PU-Dämmstoffe nicht zugesetzt werden.

Emissionsgrenzwerte von "pure life" im Vergleich mit anderen Zeichen oder nationalen Anforderungen:

Quellen: Ausschusses zur gesundheitlichen Bewertung von Bauprodukten AgBB in Deutschland; Verordnung zur Deklaration von VOC-Emissionen in Frankreich und hierbei der besten Emissionsklasse A+; Königlicher Erlasses in Belgien, zur Festlegung der Grenzwerte
Kriterium pure life Blauer Engel Strengste nationale Anforderung
Formaldehyd < 0,010 mg/m³ ≤ 0,060 mg/m³ Frankreich, Emissions dans l’air intérieur (Klasse A+): ≤ 0,010 mg/m³
Summe sehr leichtflüchtige organische Verbindungen (VVOC) ≤ 1 mg/m³ keine VVOC-Anforderung Deutschland, Frankreich, Belgien: keine VVOC-Anforderung
Summe flüchtige organische Verbindungen (VOC) ≤ 0,1 mg/m³ ≤ 0,1 mg/m³ Deutschland, AgBB-Schema: ≤ 1,0 mg/m³
Summe schwererflüchtige organische Verbindungen (SVOC) ≤ 0,02 mg/m³ ≤ 0,02 mg/m³ Deutschland, AgBB-Schema: ≤ 0,1 mg/m³
Kanzerogene Kat. 1A und 1B ≤ 0,001 mg/m³ ≤ 0,001 mg/m³ Deutschland, AgBB-Schema: ≤ 0,001 mg/m³
       

Das Emissionsprüfverfahren für das Umweltzeichen "pure life":

Um das Emissionsverhalten von PU-Dämmstoffen zu bewerten, wird das europäisch genormte Verfahren entsprechend DIN CEN/TC 16516 verwendet. Eine Probe des Baustoffs wird in eine Emissionsprüfkammer eingebracht und verbleibt dort bis zu 28 Tagen. Während dieser Prüfzeit werden die aus dem Bauprodukt freigesetzten, flüchtigen Stoffe gemessen. Die Größe des Prüfmusters und der Prüfkammer orientieren sich an einem genormten Referenzraum.

Das Verfahren erlaubt es, die Emissionen aus Bauprodukten nach objektiven Kriterien zu ermitteln, zu bewerten und zu vergleichen. Es gilt der der Prüfstandard WKI-PS-EPUD-001 des Fraunhofer Wilhelm-Klauditz-Instituts. Fazit: Dämmstoffe die das Umweltzeichen "pure life" tragen, wirken sie sich positiv auf die Raumluftqualität und den Wohnkomfort aus.

Download ÜGPU Faktenpapier 23|01: „pure life“-Kriterien für PU-Hartschaum Dämmstoffe sind QNG konform

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