Entsorgung von Dämmstoffabfällen aus PU-Hartschaum

Ab 1. Oktober 2016 ist HBCD-haltiges Polystyrol als „gefährlicher Abfall“ (Abfallschlüssel AVV 170603*) eingestuft. Nur Verbrennungsanlagen mit entsprechender Zulassung dürfen solche Dämmstoffabfälle thermisch verwerten. Das hat zur Folge, dass manche Entsorger keine Schaumkunststoffabfälle mehr annehmen.

Abfälle aus Polyurethan-Hartschaum (PU) enthalten kein HBCD und sind nicht als gefährlich eingestuft. Sie können zusammen mit dem Hausmüll (AVV 200301) oder als gemischte Bau- und Abbruchabfälle (AVV 170904) entsorgt werden. Die Abfallschlüsselnummer von Dämmmaterial aus Polyurethan-Hartschaumabfällen lautet AVV 170604.

Das Fragen-Antwort-Papier des IVPU informiert über

- die Differenzierung von Hartschaum Dämmstoffen,
- das Recycling von PU-Dämmstoffen und
- die aktuellen Lösungsvorschläge für die Entsorgungsproblematik.

IVPU FAQ-Information - Häufig gestellte Fragen und Antworten zur Entsorgung und zum Recycling von Dämmstoffabfällen aus Polyurethan-Hartschaum (PU)

zum Newsarchiv
nach oben