Entsorgung von Dämmstoffabfällen aus PU-Hartschaum
![Dämmstoffabfälle aus Polyurethan-Hartschaum (PU) enthalten kein HBCD und sind nicht als gefährlich eingestuft. Sie können zusammen mit dem Hausmüll entsorgt werden. Dämmstoffabfälle aus PU-Hartschaum enthalten kein HBCD und sind nicht als gefährlich eingestuft.](/fileadmin/img/_processed_/d/3/csm_PU-Hartschaum_Abfaelle_6e8bd776d6.jpg)
Ab 1. Oktober 2016 ist HBCD-haltiges Polystyrol als „gefährlicher Abfall“ (Abfallschlüssel AVV 170603*) eingestuft. Nur Verbrennungsanlagen mit entsprechender Zulassung dürfen solche Dämmstoffabfälle thermisch verwerten. Das hat zur Folge, dass manche Entsorger keine Schaumkunststoffabfälle mehr annehmen.
Abfälle aus Polyurethan-Hartschaum (PU) enthalten kein HBCD und sind nicht als gefährlich eingestuft. Sie können zusammen mit dem Hausmüll (AVV 200301) oder als gemischte Bau- und Abbruchabfälle (AVV 170904) entsorgt werden. Die Abfallschlüsselnummer von Dämmmaterial aus Polyurethan-Hartschaumabfällen lautet AVV 170604.
Das Fragen-Antwort-Papier des IVPU informiert über
- die Differenzierung von Hartschaum Dämmstoffen,
- das Recycling von PU-Dämmstoffen und
- die aktuellen Lösungsvorschläge für die Entsorgungsproblematik.