Das GEG Gebäudeenergiegesetz tritt am 1. November 2020 in Kraft
Mit dem GEG werden die drei energiesparrechtlichen Regelwerke für Gebäude (Energieeinsparungsgesetz - EnEG, Energieeinsparverordnung - EnEV und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz - EEWärmeG) zusammengeführt.
Das GEG enthält Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden, die Erstellung und Verwendung von Energieausweisen sowie an den Einsatz erneuerbarer Energien in Gebäuden. Damit werden die europäischen Vorgaben zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden umgesetzt und die Regelung des Niedrigstenergiegebäudes in das vereinheitlichte Energiesparrecht integriert. Das energetische Anforderungsniveau für Neubauten und Sanierung wurde nicht verschärft.
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